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   BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22   

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BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22 (https://dejure.org/2022,32047)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2022 - 3 AZR 42/22 (https://dejure.org/2022,32047)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2022 - 3 AZR 42/22 (https://dejure.org/2022,32047)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB; Rechtscharakter der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA); Kein prozessuales Verwertungsverbot bei Verstoß gegen § 12 BORA; Teilweise ...

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifauslegung; Energiekostenrabatt

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifauslegung; Energiekostenrabatt

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch eines Betriebsrentners auf Freistellung von Gas- und Stromkosten iHv. 25%

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Die Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - ersetze ebenfalls keinen Vortrag.

    Der Antrag wurde vom Senat bereits für zulässig angesehen (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 18 ff.) .

    Es kann erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. BAG 25. Juni 2019 - 3 AZR 456/17 - Rn. 45; 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 21) .

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 26. März 2013 angenommen hat, ist die Tarifbestimmung in § 5 Abs. 2 Satz 1 TV-SR dahin auszulegen, dass sie den von der Beklagten gewährten Energiekostenrabatt als "gewährte betriebliche Sozialleistung" in diesem Sinne erfasst und damit für zum Stichtag bestehende Arbeitsverhältnisse als Anspruch aus einem Tarifvertrag auch für die Betriebsrentner fortführt (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 24 ff.) .

    Da der Energiekostenrabatt von der WSW nicht nur während des aktiven Arbeitsverhältnisses, sondern auch im Ruhestand gewährt wurde, ist der Rabatt den sog. heutigen Arbeitnehmern auch dann zu gewähren, wenn sie nach dem Stichtag in den Ruhestand treten (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) .

    Die Regelung stellt in keiner Weise auf den Rechtsgrund der Gewährung der angesprochenen betrieblichen Sozialleistungen ab, sondern allein auf das tatsächliche Gewähren (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 31) .

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung im Jahr 2013 ausgeführt hat, sind damit diejenigen Arbeitnehmer abzugrenzen, die erst nach dem Stichtag in ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen der WSW-Unternehmensgruppe eintreten: Diesen Arbeitnehmern werden die bis zum Stichtag gewährten Sozialleistungen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-SR nur bis zu einer Neuregelung in der WSW-Unternehmensgruppe weiter gewährt; die "heutigen" Arbeitnehmer müssen hingegen nach der Tarifbestimmung nicht mit einer Neuregelung rechnen (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) .

    d) Der Inhalt des Anspruchs ändert sich nicht, wenn der Stichtag nicht, wie der Senat in seiner Entscheidung 2013 angenommen hat (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 28) , der 1. Januar 2007 war, sondern - wie die Beklagte und das Berufungsgericht meinen - der 1. Oktober 2007, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Umwandlung der Gesellschaften der WSW-Unternehmensgruppe im Handelsregister eingetragen und der Übergang der Arbeitsverhältnisse im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB durch den Wechsel der Leitungsmacht iSd. § 2 Abs. 2 TV-SR vollzogen war.

    Auch die Hinterbliebene ist von der Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 1 TV-SR geschützt und kann den Energierabatt iHv. 25 vH verlangen; der Kläger begehrt erfolgreich die Feststellung der entsprechenden Verpflichtung der Beklagten (vgl. BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 32) .

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Es kann ebenfalls offenbleiben, welche Grundsätze für das Verständnis der Dynamik der Bezugnahmeklausel gelten (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 31; 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 33 ff.) .

    c) Mit diesem Inhalt ist die Klausel nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Beklagte übergegangen, Inhalt des Arbeitsvertrags geworden und bindet diese (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 31; 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 33 ff.) .

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 456/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Eine allgemeine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen beschränken (BAG 25. Juni 2019 - 3 AZR 456/17 - Rn. 45; 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 19, BAGE 163, 192) .

    Es kann erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. BAG 25. Juni 2019 - 3 AZR 456/17 - Rn. 45; 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 21) .

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Es kann ebenfalls offenbleiben, welche Grundsätze für das Verständnis der Dynamik der Bezugnahmeklausel gelten (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 31; 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 33 ff.) .

    c) Mit diesem Inhalt ist die Klausel nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Beklagte übergegangen, Inhalt des Arbeitsvertrags geworden und bindet diese (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 31; 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 33 ff.) .

  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Sie kann Tarifverträge ändern und kündigen und das auch mit Wirkung gegenüber den Betriebsrentnern (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 409/06 - Rn. 27 ff., BAGE 127, 62) .
  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

    Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Die prozessuale Verwertung muss selbst einen Grundrechtsverstoß darstellen (BAG 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 - Rn. 28 mwN) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Das folgt aus dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Die Einräumung einer solchen Befugnis muss sich aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowohl hinsichtlich des Adressaten als auch hinsichtlich des eröffneten Regelungsumfangs aus dem Tarifvertrag hinreichend deutlich ergeben (BAG 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - Rn. 48, BAGE 170, 56) .
  • AnwG Köln, 16.08.2019 - 3 AnwG 15/19

    Zur Umgehung des Gegenanwalts durch Nutzung eines privaten Briefbogen

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Diese dienen zwar auch dem Interesse der Allgemeinheit an der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege (AnwG Köln 16. August 2019 - 3 AnwG 15/19 R - zu II 4 der Gründe mwN) , fordern aber kein prozessuales Verwertungsverbot.
  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 343/21

    Energiekostenrabatt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; tarifliche

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2021 - 12 Sa 343/21 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20

    Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 457/21

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG aber grundsätzlich gebietet, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen, kommt ein "verfassungsrechtliches Verwertungsverbot" nur in Betracht, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (BAG 15. November 2022 - 3 AZR 42/22 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG aber grundsätzlich gebietet, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen, kommt ein "verfassungsrechtliches Verwertungsverbot" nur in Betracht, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (BAG 15. November 2022 - 3 AZR 42/22 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 18/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Integrationsamt

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG aber grundsätzlich gebietet, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen, kommt ein "verfassungsrechtliches Verwertungsverbot" nur in Betracht, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (BAG 15. November 2022 - 3 AZR 42/22 - Rn. 33 mwN) .
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